Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
146. Sitzung am 27.06.2001 in Drensteinfurt
Internet-Portal: Das Präsidium billigt das Vorhaben, gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ein kommunales Internet-Portal aufzubauen, das Informationen über Verwaltungsdienstleistungen bündelt und zugänglich macht. Später sollen Bürgerinnen und Bürger über dieses Portal Zugang zu e-Government-Funktionen der Städte und Gemeinden erhalten.
Gemeindefinanzreform: Das Präsidium fordert nachdrücklich eine Finanzreform von Bund und vom Land NRW. Dazu müsse die Gewerbesteuer modernisiert und der Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen größer gezogen werden. Ebenso sei eine Wertschöpfungssteuer zu prüfen oder die Möglichkeit, den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer per Hebesatz zu beeinflussen. Um die Kommunalfinanzen wieder ins Lot zu bringen - so das Gremium -, müssten ferner die Pflichtaufgaben begrenzt und die Standards abgesenkt werden.
Schule NRW 21: Das Präsidium begrüßt das Modellprojekt "Selbständige Schule - NRW Schule 21" der NRW-Landesregierung. Dabei sollte auch den Schulträgern ein größerer Entscheidungsspielraum in Personal- und Organisationsfragen gewährt werden. Das Gremium moniert, dass in dem Projektentwurf nicht sauber zwischen inneren und äußeren Schul-Angelegenheiten getrennt würde. Dies bringe die Gefahr mit sich, dass kostenträchtige Aufgaben vom Land auf die Kommunen verlagert würden. Das Präsidium fordert, auch finanzschwachen Kommunen eine Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen.
Feuerschutzsteuer: Das Präsidium spricht sich dafür aus, die Förderung des Brandschutzes von reiner Projekt-Förderung auf eine Investitions-Pauschale umzustellen. Es müsse jedoch möglich sein, dieses Geld für größere Anschaffungen anzusparen. Auch sei bei der Bemessung der Pauschale die Finanzkraft der einzelnen Kommune zu berücksichtigen. Das Präsidium fordert das Land auf, die Feuerschutzsteuer ausschließlich für Brandschutz, nicht aber für das landeseigene Feuerwehr-Institut oder den Katastrophenschutz zu verwenden.
Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium hält eine Fortsetzung der Verwaltungstrukturreform in NRW für dringend geboten. Dabei müssten die sogenannten Schwellenwerte für Mittlere Kreisangehörige Städte (25.000 Einwohner) und Große Kreisangehörige Städte (60.000 Einwohner) überprüft und nach unten angepasst werden. Dies sei aufgrund der gestiegenen Verwaltungskraft der NRW-Kommunen längst überfällig.
Klärschlamm: Das Präsidium unterstreicht die Gültigkeit der Klärschlamm-Verordnung des Bundes und verwahrt sich gegen Versuche, die Klärschlamm-Verwertung in NRW durch Erlass einzuschränken oder ganz zu unterbinden. Das Gremium weist darauf hin, dass Klärschlamm nicht nur als mögliche Gefahr für Boden und Gewässer zu sehen sei. Vielmehr trügen die im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe - etwa Phosphor - zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei.
Abfallentsorgung: Das Präsidium fordert die Bundesregierung auf, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu ändern. Damit soll der Missbrauch bei der Abfallentsorgung unterbunden werden. So sei gesetzlich festzuschreiben, dass ein Gemisch aus "Abfällen zur Verwertung" und "Abfällen zur Beseitigung" in die kommunale Abfall-Entsorgung gegeben werden muss. Nur so seien die vorhandenen Anlagen auszulasten und die Abfallgebühren auf einem für die BürgerInnen erträglichen Niveau zu halten.
Einzelhandel: Das Präsidium spricht sich dagegen aus, die in der Baunutzungsverordnung Verkaufsflächen-Obergrenzen ("Vermutungsfläche" von 1.200 Quadratmeter) anzuheben. Nach Ansicht des Gremiums reichen die Gesetze aus zur Lösung von Problemen bei der Ansiedlung großflächiger Lebensmittelgeschäfte. Anträge von Unternehmen, die mehr als 1.200 Quadratmeter belegen wollen, sollten kritisch auf Stadtverträglichkeit, Verkehrsverträglichkeit sowie unter dem Gesichtspunkt der verbrauchernahen Versorgung geprüft werden.
Behinderte: Das Präsidium spricht sich für die rasche Einrichtung örtlicher Servicestellen aller Rehabilitations-Träger aus, wie es das Sozialgesetzbuch IX vorschreibt. Beim Aufbau einer Beratungsstruktur, von der Behinderte und ihre Angehörigen profitieren, sollen die Kommunen vorangehen.
Suchtprävention: Städte und Gemeinden sollen nach Ansicht des Präsidiums einen Beitrag zur Suchtprävention leisten. Nach Ansicht des Gremiums ist dies eine Querschnittsaufgabe zusammen mit den Gesundheitsämtern der Kreise und anderen kompetenten Stellen. Dennoch könnten Kommunen durch ihre Nähe zu den BürgerInnen als "Katalysator der Prävention" - in Bezug auf Jugendhilfe, Schulen und Vereine - wirken.
Nahverkehr: Bei der Neufassung des Regionalisierungsgesetzes NRW sollen - so das Präsidium - die Kundenorientierung, Kostenstraffung sowie die Sicherung eines angemessenen öffentlichen Nahverkehrs im Mittelpunkt stehen. Gestärkt werden soll die Möglichkeit zur Wahl des Verkehrsmittels vor Ort. Dabei komme dem Bus für ländlich strukturierte Regionen besondere Bedeutung zu. Nötig sei ferner eine klare Zuweisung der Aufgaben beim öffentlichen Personen-Nahverkehr. Der Übergang des Busverkehrs zu regionalen Zweckverbänden sei dabei abzulehnen.