Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
152. Sitzung am 06.02.2003 in Düsseldorf
Ganztags-Grundschule: Das Präsidium hält den Ausbau von Ganztagsschul-Angeboten im Primarbereich als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA-Studie für richtig. Dem müsse jedoch ein einheitliches pädagogisches Konzept unterlegt werden. Da dies in die Verantwortung des Landes falle, müsse dieses die erforderlichen Fachkräfte - LehrerInnen wie nicht lehrendes Personal - auf Dauer finanzieren. Unter diesen Bedingungen hält das Gremium auch die Einbeziehung bestehender oder ergänzender Angebote etwa der Jugendhilfe für sinnvoll. Der Fördererlass des Landes für Offene Ganztagsschulen wird hierbei nicht als tauglicher Weg angesehen. Das Präsidium fordert überdies, dass allen Kommunen - nicht nur solchen mit Hort - die Möglichkeit zum Aufbau solcher Angebote eröffnet werde.
Kindergärten: Das Präsidium spricht sich für die Aufstellung von Grundsätzen der Bildungsarbeit an Kindergärten aus. Aus einer solchen Präzisierung dürfe jedoch keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Träger von Kindergärten hervorgehen. Bei der frühkindlichen Bildungsarbeit votiert das Gremium für eine stärkere Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule sowie für eine umfassende Einbeziehung der Eltern.
Zuwanderung: Das Präsidium spricht sich gegen die Mitwirkung in einer so genannten Härtefall-Kommission aus, wie sie vom geplanten Zuwanderungsgesetz auf Landesebene vorgesehen war. Sollte diese Kommission zur Entscheidung strittiger Fälle in Ausländerfragen im Rahmen eines künftigen Zuwanderungsgesetzes zustande kommen, plädiert das Gremium für Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit, damit die kommunale Seite nicht von vornherein überstimmt werden kann.
Tariftreuegesetz: Das Präsidium wendet sich entschieden gegen das vom NRW-Landtag beschlossene Tariftreuegesetz. Dieses verpflichtet Kommunen, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die den am Ort geltenden Tarifvertrag einhalten. Das Gremium sieht Mehrkosten von über 500 Mio. Euro jährlich auf die Städte und Gemeinden zukommen. Nach Ansicht des Präsidiums ist das Mindestlohngesetz besser geeignet, Lohndumping zu verhindern. Notfalls müssten darin die Mindestlöhne angehoben werden.