Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
161. Sitzung am 25.08.2005 in Nettetal
Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium hält eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen für nötig, um Bürokratie abzubauen und Einspar-Potenzial auszuschöpfen. Dazu müssten alle Verwaltungsebenen auf Ihre Effektivität hin überprüft werden. Von einer Verwaltungsstrukturreform erwartet das Gremium eine Entschärfung der kommunalen Finanzkrise sowie eine Aufwertung kommunaler Kompetenz. Zur Verwaltungsstrukturreform soll mit den kommunalen Spitzenverbänden Städtetag sowie Landkreistag NRW eine gemeinsame Position erarbeitet werden.
Gemeindewirtschaft: Das Präsidium wendet sich gegen die Absicht der neuen NRW-Landesregierung, die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung der Kommunen zu verschärfen. Die Festlegung im Grundgesetz - Gleichwertigkeit von Privatwirtschaft und öffentlicher Eigenwirtschaft - dürfe nicht durch Bevorzugung der Privatwirtschaft unterlaufen werden. Zudem - so das Gremium - trügen öffentliche Unternehmen zur lokalen Wertschöpfung bei und belebten den Wettbewerb, beispielsweise im weitgehend monopolisierten Energiemarkt. Auch seien Kommunen auf die Erträge ihrer Unternehmen angewiesen, um Leistungen der Daseinsvorsorge in der von den Bürgerinnen und Bürgern geforderten Qualität zu erbringen. Viele Gebühren ließen sich nur durch Quersubventionierung aus kommunalen Unternehmen auf sozialverträglichem Niveau halten.
Finanzen: Um die kommunale Selbstverwaltung für die Zukunft zu sichern, müssten die Kommunen - so das Präsidium - ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Dies könne nur durch eine umfassende Gemeindefinanzreform geschehen, wobei die Gewerbesteuer mangels adäquaten Ersatzes erhalten bleiben müsse. An die NRW-Landesregierung ergeht der Appell, die Zuweisungen an Städte und Gemeinden von kommunalfremden Belastungen zu befreien. Ferner sollten zu neuen sozialpolitischen Vorhaben, die bei den Kommunen erhebliche Kosten verursachen könnten, Finanzierungsvorschläge unterbreitet werden. Einig sieht sich das Präsidium mit der NRW-Landesregierung in dem Begehren, das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert zu sehen.
Schule: Das Präsidium spricht sich gegen eine Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen aus. Denn die Bildung von Schulbezirken sei ein wichtiges Instrument, um die Schülerströme zu steuern und an die Kapazität der Schulen anzupassen. Andernfalls wäre eine geordnete Schulentwicklungsplanung nicht mehr möglich, so das Gremium.
Sparkassen: Das Präsidium betont die Bedeutung der öffentlich-rechtlich verfassten Sparkassen für die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Finanzdienstleistungen. Sparkassen seien Teil der kommunalen Selbstverwaltung und mit EU-Recht vereinbar. Zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags müsse die öffentlich-rechtliche Organisationsform der Sparkassen erhalten bleiben. Weiterhin sei es notwendig, dass Kommunalvertreter in den Gremien der Sparkassen mitwirkten, um deren Ausrichtung auf die lokale und regionale Wirtschaft - jenseits von Markt und Wettbewerb - zu sichern.