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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 664/2023 vom 11.10.2023
Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum WPG
Mit Mitteilung vom 10.10.2023 haben wir über die Stellungnahme des Bundesrates zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) informiert. Inzwischen hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen und den Gesetzentwurf samt Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zukommen lassen. Das Dokument finden Sie unter diesem Link.
Die Bundesregierung lehnt die Anträge des Bundesrates überwiegend ab. Stellenweise sichert sie zu, bestimmte Anträge im Laufe des weiteren Verfahrens zu prüfen oder nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis.
U.a. will die Bundesregierung prüfen, wie das in § 22 WPG beschriebene vereinfachte Verfahren für die Wärmeplanung, das die Länder für kleine Gemeindegebiete nach Maßgabe von § 4 Absatz 3 WPG vorsehen können, genauer ausgestaltet werden kann. Ziel ist es, durch präzisierte Vorgaben im WPG zum vereinfachten Verfahren den Ländern weniger Umsetzungsaufwand aufzubürden. Außerdem nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass für die kleinsten Gemeinden unter 5 000 Einwohnern die Wärmeplanung im WPG besser beschrieben werden könne. Sie verweist dabei auf den Leitfaden für die Wärmeplanung, der derzeit erarbeitet wird; dieser soll sämtlichen Städten und Gemeinden, nicht nur den kleinen, praktische Hilfestellungen bei der Wärmeplanung geben.
Im Weiteren will die Bundesregierung die Fortentwicklung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) prüfen und nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Gesetz Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen geschaffen werden muss. Sie verweist darauf, dass der Bund die Wärmeplanung zeitlich befristet mit 500 Millionen Euro finanziell unterstützen wird, und dass Abstimmungen zur konkreten Ausgestaltung der Förderung noch ausstehen.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestagsplenum ist für den 13.10.2023 geplant. Danach werden sich die Bundestagsausschüsse mit dem Gesetzentwurf befassen.
Az.: 28.6.9-005/004