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Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 237/2024 vom 28.03.2024
BMWK-Rundschreiben zur Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB - Ausnahme für Rettungsdienste
Mit Schnellbrief Nr. 43 vom 12.02.2019 hatten wir über das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Richtlinie 2014/24/EU - Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie im Bereich der Rettungsdienste und zuletzt mit Mitteilung Nr. 211 vom 23.03.2023 über die gerichtliche Auseinandersetzung zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen informiert.
Im Rahmen des noch laufenden Vertragsverletzungsverfahren hat das BMWK nun ein Rundschreiben zur Auslegung der Bereichsausnahme des § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB versandt. In dem Schreiben erläutert das Ministerium insbesondere das Merkmal der Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensterbringern. Wichtig sei bei dieser Vorschrift, dass im Einklang mit den Vorgaben des EU-Rechts auf die Gemeinnützigkeit der Leistungserbringer geachtet wird und der Anwendungsbereich nicht auf die bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen beschränkt werde. Die Ausnahme nach § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB gelte vielmehr für alle inländischen gemeinnützigen Leistungserbringer, unabhängig davon, ob sie nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind, sowie für gemeinnützige Leistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Das Schreiben des BMWK ist für die Mitgliedskommunen des StGB im Intranet unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungsdienst, Rettungswesen abrufbar.
Az.: 21.1.1.2-0001/003