Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 420/2024 vom 26.06.2024

Erinnerung zur KfW-Heizungsförderung: Vorhaben können begonnen werden

Wie zuletzt in Mitteilung 177/2024 vom 28.02.2024 geschrieben, kann voraussichtlich im August damit begonnen werden, Förderanträge für Vorhaben des Heizungsaustausches in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu stellen.

Bereits seit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023 können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches (mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) umsetzen.

Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Antrag auf Förderung auch nachträglich noch bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Kommunale Vertreterinnen und Vertreter können sich planmäßig ab Ende August 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf das neue Förderprodukt Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) stellen.

Weitere Informationen zu dem Förderprodukt befinden sich unter

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung | KfW.

Az.: 20.3.2-004/006 ste

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