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StGB NRW-Mitteilung 168/2023 vom 07.03.2023
Facebook Auftritte von öffentlichen Stellen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen.
Das BPA habe hierzu vier Wochen Zeit. Andernfalls könne das BPA gegen die Anordnung klagen.
Diese Anordnung auf Bundesebene stellt die Eskalation eines jahrelangen Streits zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und den Bundesbehörden dar.
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle besteht durch diese Anordnung kein Anlass, kommunale Facebook-Seiten und vergleichbare Social Media-Angebote vom Netz zu nehmen. Allein die Landesdatenschutzbeauftragte könnte Dienststellen des Landes oder die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Abschaltung zwingen und dies nur in einem mehrstufigen Verfahren, das auch rechtlich überprüfbar wäre.
Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere damalige Einschätzung 17.09.2021 unter Mitteilung Nr. 521/2021 unter https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/facebook-auftritte-von-oeffentlichen-stellen.html.
Az.: 17.0.2.7-002/013