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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 648/2022 vom 16.11.2022
Förderung Kommunaler Wärmeplanungsprojekte
Wie bereits mit Mitteilung vom 7.11.2022 berichtet wurde mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie am 1. November die Kommunale Wärmeplanung explizit als Fördergegenstand eingeführt. Außerdem gibt es vorübergehend attraktivere Förderbedingungen: 90 Prozent Zuschuss bzw. 100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Kommunen in Braunkohlerevieren (bei Antrag bis 31.12.2023).
Weitere Förderprogramme sind:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA & KfW)
Förderung von Sanierungen auf Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau werden für Kommunen mit bis zu 45 Prozent gefördert. Einzelmaßnahmen wie der Einbau von Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse oder Maßnahmen an der Gebäudehülle mit bis zu 40 Prozent.
Die Fördersätze für (serielle) Sanierungen sollen zum 1. Januar 2023 nochmals deutlich ansteigen und die Bedingungen für Kommunen sollen verbessert werden (starke Anhebung der Kumulierungsgrenze).
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BAFA)
Transformationspläne für Bestandsnetze sowie Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze, die zu mindestens 75 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden, erhalten eine Förderung von bis zu 50 Prozent. Deren Umsetzung (Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur) werden mit bis zu 40 Prozent gefördert.
AUSBLICK: EFRE-Maßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“
Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden in Kommunen mit dem Ziel der Senkung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent werden voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2023 mit bis zu 80 Prozent gefördert. Identifizieren Sie idealerweise jetzt schon geeignete Gebäude!
Nähere Informationen zu Kommunaler Wärmeplanung in NRW sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Landesgesellschaft NRW.ENERGY4CLIMATE finden Sie unter folgendem Link: https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/waermewende/kommunale-waermeplanung
Az.: 28.6.9-005/001