Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 777/2024 vom 25.11.2024

Novellierung der BWaldG-Novelle wird ausgesetzt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 11.11.2024 mitgeteilt, dass die Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) angesichts der aktuellen bundespolitischen Lage in dieser verkürzten Legislatur nicht mehr zum Abschluss kommen wird.

Zuvor hatte das BMEL mit Schreiben vom 1. November 2024 den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes übersandt. Der öffentliche Diskurs, der über das Gesetzesvorhaben bereits geführt wurde, zeige die Vielschichtigkeit der Interessen und Vorschläge bezüglich einer Modernisierung des Bundeswaldgesetzes.

Die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen.

Nach intensiver Diskussion hatte der Gemeinsame Forstausschuss der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ auf seiner Herbsttagung am 21.10.2024 in Brilon die Bundesregierung aufgefordert, die Befassung und die Änderung der Novelle Bundeswaldgesetz auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, siehe hierzu Mitteilung Nr. 730 vom 28.10.2024.

Az.: 26.1-001/003 gr

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