Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 528/2024 vom 07.08.2024

Online-Seminar zum neuen Erlass zu § 2 EEG

Mit Mitteilung 464/2024 vom 30.07.2024 hat die Geschäftsstelle über den Erlass der Landesregierung zur Anwendung von § 2 EEG informiert, der am 26.06.2024 in Kraft getreten ist.

Der Erlass soll eine Arbeitshilfe zu der Frage darstellen, inwieweit im Einzelfall eine Anwendung des § 2 EEG zu prüfen ist, und Hinweise geben, mit welcher Bedeutung § 2 EEG regelmäßig in eine Schutzgüterabwägung einzustellen ist.

Am 27.08.2024 von 14 bis 15 Uhr führt NRW.Energy4Climate via Zoom ein Online-Seminar zum Erlass durch, das sich insbesondere an Mitarbeitende aus Verwaltungsbehörden richtet. In der Veranstaltung „Der neue Grunderlass zu § 2 EEG – das, überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien in der Behördenpraxis“ wird nach einer kurzen Einführung in § 2 EEG der Grunderlass vorgestellt. Zudem können offene Fragen geklärt werden. Alle Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.

Az.: 28.6.9-002/003 ste

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