Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 478/2019 vom 26.09.2019
Plastik-Granulate auf Kunstrasenplätzen
Die Diskussion um Plastik-Granulate auf Kunstrasenplätzen hat sich seit der letzten diesbezüglichen Mitteilungsnotiz 301/2019 vom 14.06.2019 entschärft:
Mit Pressemitteilung vom 25.07.2019 (im Volltext abrufbar unter https://is.gd/y6WYNr) stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor dem Hintergrund umfangreicher Medienberichterstattung klar, dass der Spielbetrieb auf den von etwaigen Beschränkungsvorschlägen betroffenen Kunstrasenplätzen aufrechterhalten werden können soll. Die vorrätigen Bestände des bislang verwendeten Füllmaterials sollen aufgebraucht werden dürfen, sodass im Ergebnis eine „schleichende“ Umwandlung durch Einbringung alternativer Füllstoffe ermöglicht wird. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens veröffentlichte sodann im Nachgang eine Pressemitteilung vom 01.08.2019 (im Volltext abrufbar unter https://is.gd/89lfjy), in der ebenfalls betont wird, dass mögliche Beschränkungsvorschläge nur für die Zukunft gelten und nicht bedeuten würden, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten.
Inzwischen hat der Landtag im Rahmen der 66. Plenarsitzung am 19.09.2019 auf Antrag der Koalitionsfraktionen vom 10.09.2019 (Drucksache 17/7378) einen förmlichen Beschluss gefasst, durch den die Landesregierung beauftragt worden ist, sich auf den übergeordneten Ebenen für die Sportstättenträger im Land einzusetzen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote vorzubereiten. Der Antrag ist im Volltext unter https://is.gd/SnFCvz abrufbar.
Die Geschäftsstelle des StGB NRW weist in diesem Zusammenhang abschließend auf ein Faktenpapier „Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) vom 30.07.2019 hin. Das Dokument ist im Volltext unter https://is.gd/vefoGs abrufbar.
Az.: 44.1.2-002/001