Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung vom 20.12.2024
Rundbrief Windenergie und Recht 3/ 2024 der Fachagentur Wind und Solar
Besprochen werden in dem Rundbrief zwei Entscheidungen im Bereich des Planungsrechts sowie vier Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu genehmigungsrechtlichen Fragen rund um die Windenergie an Land.
Im Rahmen eines Eilverfahrens befasste sich das OVG Münster mit der Aussetzung von Genehmigungsverfahren während der Aufstellung eines Regionalplans. Der Beschluss adressiert interessante Fragen zu Plansicherungsinstrumenten auf Regional- und Bauleitplanebene und nimmt speziell die landesrechtliche Vorgabe des § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW in den Blick. Über den Beschluss haben wir bereits mit StGB NRW-Mitteilung 641/2024 vom 26.09.2024 informiert.
Mit einer weiteren planungsrechtlichen Frage befasste sich zudem das OVG Magdeburg und entschied, dass vorhabenbezogene Bebauungspläne, die Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen enthalten, nicht allein deshalb funktionslos würden, weil ein wirtschaftlicher Betrieb von Anlagen nicht mehr möglich sei.
Genehmigungsrechtlich wird das Prioritätsprinzip durch eine Entscheidung des OVG Greifswald dahingehend bestätigt und ausgeweitet, dass ursprüngliche Antragsteller Vorrang bei Änderungsanträgen behalten. Artenschutzrechtliche Themen, wie die Anforderungen für den Rotmilan oder nachträgliche Maßnahmen für den Fischadler, werden in Entscheidungen des VGH Mannheim und OVG Greifswald diskutiert.
Weitere Informationen:
Den Rundbrief Windenergie und Recht 3/ 2024 der Fachagentur Wind und Solar finden Sie hier.
Az.: 20.1.4.1 -002/001 vo