Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 561/2024 vom 21.08.2024
Umsetzung der RED III-Richtlinie im Bereich Windenergie- und PV-Ausbau
Die Bundesregierung hat, wie in Mitteilung 503/2024 vom 29.07.2024 geschrieben, am 24.07.2024 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Zu den Details sei auf den Schnellbrief 135/2024 verwiesen. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass die Gesetzesänderung weitgehende Auswirkungen auf die kommunale Planungspraxis haben wird.
Daher hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Fachagentur Wind und Solar um die zeitnahe Erstellung einer Auslegungshilfe für Kommunen gebeten. Die FA Wind und Solar wird daher zwei Publikationen beauftragen, welche sich als Hintergrundpapiere im Bereich PV und Windenergie an Land ausführlich mit den gesetzlichen Neuregelungen beschäftigen. Ein Fokus soll insbesondere auf der Bedeutung der Regelungen für kommunale Planungen liegen. Die Vergabe der Aufträge soll unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen. Zudem ist nach Veröffentlichung der Publikationen eine ergänzende Webinar-Veranstaltung für kommunale Mitarbeiter geplant.
Anlässlich der Leistungsbeschreibung für die Publikationen und der Vorbereitung des Webinars besteht für Kommunen die Möglichkeit, Fragen zur Umsetzung der RED III–Richtlinie stellen. Diese können über den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen an die FA Wind und Solar weitergeleitet werden.
Wenn Sie als kommunaler Mitarbeiter Fragen zur Umsetzung der RED III-Richtlinie haben, können Sie diese schriftlich bis zum 31.10.2024 an Alexandra.Langer@kommunen.nrw richten.
Az.: 20.1.4.1-005/001 vo