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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 449/2023 vom 20.07.2023
LNG-Beschleunigungsgesetz und Energiewirtschaftsgesetz geändert
Das Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 12. Juli 2023 wurde nun im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 184). Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Artikel 3 treten am 14. Januar 2024 in Kraft.
Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird auf Rügen um einen weiteren Standort ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die der Weiterleitung der angelandeten Gasmengen dienen.
Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.
Durch eine Anpassung des Baugesetzbuchs (Art. 3) erhalten Kommunen künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Mitteilung vom 20.07.2023 und die Mitteilung vom 11.07.2023 informiert.
Az.: 28.6.1-002/025