Berichtspflichten bei Nicht-Parität nicht zeitgemäß

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Das Präsidium unterstützt ausdrücklich das Ziel der Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in der Gremienarbeit. Die paritätische Besetzung von Gremien z.B. kommunaler Beteiligungen stößt aber dort an Grenzen, wo der Kreis der möglichen Kandidatinnen schon deutlich eingeschränkt ist, weil die entsendenden Räte nicht paritätisch besetzt sind. Die vorgesehenen Begründungs- und Berichtspflichten bei Nicht-Parität werden als nicht zeitgemäß abgelehnt.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.