Mitteilung
Baufachliche Mitteilung Mobilfunk NRW
Es handelt sich hierbei um einen Beitrag im Rahmen der gemeinsamen Task Force Mobilfunk NRW. An dieser sind (unter Leitung des Wirtschaftsministeriums) noch weitere Ressorts der Landesregierung, Mobilfunknetzbetreiber, Tower Companies sowie die kommunalen Spitzenverbände, mithin auch der StGB NRW beteiligt. Mit der Task Force soll die Mobilfunkinfrastruktur und die Mobilfunkversorgung in Nordrhein-Westfalen konsequent weiterentwickelt werden. Ziel ist eine flächendeckende, zukunftsfähige Mobilfunkversorgung sowohl mit 4G als auch mit 5G.
Für gleichwertige Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen steht nach wie vor der Ausbau in dünner besiedelten Gegenden im Fokus. Nach landesrechtlichen Anpassungen im Baurecht sollen Mobilfunknetzbetreiber und Bauaufsichtsbehörden anhand der Baufachlichen Mitteilungen des MHKBD die Anforderungen an Telekommunikationsanlagen übersichtlich nachschlagen können. Erläutert werden insbesondere die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 29 bis 35 BauGB und die Einhaltung von Abstandsflächen.
Der Erlass ist auf der Homepage des Ministeriums verfügbar: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/bauo ... pfehlungen
Den oberen und unteren Bauaufsichtsbehörden sowie den planenden Kommunen in NRW wurde der Erlass auf dem Dienstweg übersandt.