BNetzA veröffentlicht Orientierungspunkte zu Entgeltprinzipien für offene Glasfasernetze

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Zum Hintergrund: In Deutschland baut eine Vielzahl an Unternehmen mit häufig regionaler Prägung Glasfasernetze aus. Das führt dazu, dass Diensteanbieter mit vielen Betreibern von Glasfasernetzen über Open Access verhandeln müssen. Die Folge sind hohe Transaktions- und Verhandlungskosten. Die Orientierungspunkte der BNetzA sollen diese Kosten senken und so einen wichtigen Baustein zur Förderung von Open Access bilden.

Die zur Diskussion gestellten Prinzipien sollen einen marktnahen Ansatz in den Mittelpunkt stellen, der Diensteanbietern einen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglicht, gleichzeitig aber die Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen aufrechterhält. Damit ein zugangsnachfragendes Unternehmen im Endkundenmarkt mit dem ausbauenden Unternehmen wettbewerblich bestehen kann, muss es das Endkundenangebot des ausbauenden Unternehmens nachbilden bzw. kostendeckend replizieren können. Grundidee ist, dass sich das an das ausbauende Unternehmen zu zahlende Vorleistungsentgelt über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens ergibt. Der Abstand zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt (Marge) muss groß genug sein, damit ein Diensteanbieter kostendeckend ein gleichwertiges Angebot machen kann. BNetzA hat hierzu aktuelle Endkundenpreise und vereinbarte Vorleistungsentgelte ausgewertet und die Margen berechnet.

Die Orientierungspunkte knüpfen an das von der BNetzA im Januar 2026 veröffentlichte Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration an. Sie sind ein weiterer Schritt, die Bedingungen für den Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze aufzuzeigen und mit dem Markt zu diskutieren. Alle Akteure können zu den Orientierungspunkten bis zum 16. November 2026 Stellung nehmen. Die Orientierungspunkte sowie weitere Informationen sind veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/1116400

Anmerkungen des StGB NRW

Städte und Gemeinden wünschen sich einen schnellen und flächendeckenden Ausbau der Glasfasernetze. Privathaushalte wünschen sich zurecht die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Diensteanbietern. Gleichzeitig stellen Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Kommunen vielerorts erhebliche Beeinträchtigungen durch Doppelausbauten fest. Daher sind die im Telekommunikationsrecht vorgesehenen Open-Access-Vereinbarungen ein sinnvolles Mittel, vorhandene Netze durch mehrere Anbieter zu nutzen. Allerdings bedarf es – wie auch die BNetzA selbst bemerkt – weiterer Fortschritte, Absicherungen und eines höheren Tempos, um einen marktweit funktionierenden bzw. gelebten Open Access zu erreichen, der für einen erfolgreichen Übergang von Kupfer auf Glas erforderlich ist.