Mitteilung
Breitbandinfrastruktur: Jahresbericht Telekommunikation 2025
Die Bedeutung der klassischen Telefonie – gemessen am Gesprächsvolumen – ist 2025 weiter deutlich gesunken. Im Festnetz fiel die Zahl der Gesprächsminuten insgesamt gegenüber 2024 von 57 auf rund 47 Milliarden. Im Mobilfunk sank die Minutenzahl von 148 auf 132 Milliarden. Dafür wurden im Jahr 2025 19,6 Milliarden (2024: 17,7 Milliarden) abgehende Sprachtelefonie-Anrufe über Messenger- und Videokonferenz-Dienste geführt. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Anzahl der Anrufe damit um 11 Prozent zugenommen. Bei Videotelefonie gab es einen Anstieg von sieben Prozent.
Die Zahl der Kurznachrichten per SMS fiel deutlich auf 2,9 Milliarden – nach 5,2 Milliarden im Vorjahr. Durchschnittlich wurden damit pro aktiver SIM lediglich zwei Kurznachrichten pro Monat versandt. Über Messenger- und Videokonferenz-Dienste haben deren Kunden dagegen im selben Zeitraum 913,5 Milliarden (2024: 901,9 Milliarden) Sofortnachrichten versandt. Das entspricht pro Nutzer durchschnittlich 384 Sofortnachrichten im Monat oder rund 13 am Tag.
Im Jahr 2025 wurde in den deutschen Festnetzen insgesamt ein Datenvolumen von rund 175 Milliarden GB übertragen. Dies entspricht im Durchschnitt einem Datenvolumen von rund 376 GB pro Breitbandanschluss und Monat. Damit stieg das durchschnittliche monatliche Volumen im Vergleich zum Jahr 2024 um rund 54 GB. Auch im Mobilfunk hat sich das durchschnittlich genutzte Datenvolumen erhöht. Pro aktivem SIM-Profil und Monat waren es rund 8,4 GB und damit etwa 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt kamen die Mobilfunknetze im Inland damit auf ein übertragenes Datenvolumen im Jahr 2025 von 10,9 Milliarden (2024: 9,6 Milliarden) GB.
Bei den stationären Internetanschlüssen sank die Zahl der Anschlüsse mit einer maximalen Download-Geschwindigkeit von weniger als 100 Mbit/s im Vergleich zu 2024 von 17,1 auf 15,2 Millionen, gleichzeitig stieg die Zahl der schnelleren Anschlüsse von 21,5 auf 23,6 Millionen. Davon hatten drei Millionen (2024: 2,5 Millionen) Anschlüsse Maximalbandbreiten von mindestens 1.000 Mbit/s.
Bei den Glasfaseranschlüssen zeigte sich 202,5 wie bereits im Vorjahr, ein starkes Wachstum. Die Zahl der aktiven Glasfaseranschlüsse (FttH und FttB Activated) stieg seit Ende 2024 um mehr als eine Million von 5,3 auf 6,4 Millionen. Damit ist auch der Glasfaser-Anteil an den gesamten aktiven Breitbandanschlüssen in Festnetzen von 13,7 Prozent im Jahr 2024 auf 16,5 Prozent zum Jahresende 2025 gestiegen. Zum Vergleich: Der DSL-Anteil sank im selben Zeitraum von 61,1 auf 58,5 Prozent.
Rund 5,2 Millionen aktive Glasfaseranschlüsse entfielen auf die Kategorie FttH (Fiber to the Home). Hierbei erfolgt auch die hausinterne Verkabelung zu den einzelnen Teilnehmern durch Glasfaser. Die restlichen rund 1,2 Millionen entfielen wie im Vorjahr auf FttB (Fiber to the Building). Dazu zählen beispielsweise die Anschlüsse von Mietern, bei denen die Glasfaseranbindung im Keller endet und von dort bis in die Wohnung lediglich ein Kupferkabel gelegt ist.
Auch bei den mit Glasfaser angeschlossenen Wohnungen und Gebäuden (FttH und FttB Connected) gab es von 2024 bis 2025 einen deutlichen Anstieg. Dieser Wert umfasst neben den bereits aktiven auch die (noch) nicht aktiven Glasfaseranschlüsse. Er lag für FttH bei 7,1 (+1,6) Millionen und für FttB bei 3,3 (+0,2) Millionen.
Der Jahresbericht Telekommunikation 2025 ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
Anmerkung des StGB NRW
Der bundesweite Trend erscheint auf den ersten Blick erfreulich. Die Zunahme des Glasfaser- und Abnahme des DSL-Anteils bei den stationären Internetanschlüssen sind aber immer noch moderat – gemessen etwa am Ziel der Landesregierung NRW, bis Ende des Jahrzehnts flächendeckend Glasfaseranschlüsse zu erreichen. Der Ausbau scheitert in einigen Kommunen an der Wettbewerbssituation (wechselnde Ausbauzusagen, Insolvenzen), während andere sich über einen Doppelausbau beklagen. Gerade im ländlichen Raum ist der Weg zum flächendeckend schnellen Internet teilweise immer noch weit. Dies zeigt die Befragung der Mitgliedskommunen des StGB NRW. Die Kommunen bleiben daher auf eine zielgerichtete Förderung und verlässliche TKU angewiesen.