Bundestagsanhörung zum TKG-Änderungsgesetz

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Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände enthält der Gesetzentwurf zwar sinnvolle Regelungen zur Kupfer-Glas-Migration sowie zum Widerruf von Nutzungsberechtigungen für unzuverlässige oder leistungsunfähige Unternehmen. An mehreren Stellen besteht jedoch weiterhin erheblicher Änderungsbedarf.

Kritisch bewertet werden insbesondere die Verkürzung der Frist bis zur Zustimmungsfiktion in wegerechtlichen Verfahren von drei auf zwei Monate sowie die vorgesehenen Erleichterungen bei der mindertiefen Verlegung. Dies würde Kommunen unter zusätzlichen Zeitdruck setzen und die durch die DIN 18220 angestrebte Standardisierung im Glasfaserausbau schwächen.

Ebenfalls abgelehnt wird das geplante Anzeigeverfahren nach § 127a TKG-E. Danach soll bei bestimmten Baumaßnahmen die bislang erforderliche Zustimmung des Wegebaulastträgers durch eine bloße Anzeige ersetzt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis hat sich ein solches Verfahren nicht bewährt und greift unangemessen in die Entscheidungsbefugnisse der Wegebaulastträger ein.

Auch bei den vorgesehenen Untersuchungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird Anpassungsbedarf gesehen. Für die Mitteilung geplanter Untersuchungen, beispielsweise Bohrkernentnahmen, wird eine Frist von mindestens vier Wochen gefordert.

Darüber hinaus kritisieren die kommunalen Spitzenverbände, dass der Regierungsentwurf auf die im Referentenentwurf noch enthaltene Klarstellung zum Abwägungsvorrang des überragenden öffentlichen Interesses am Netzausbau verzichtet.

Im Zusammenhang mit dem Gigabit-Grundbuch wird gefordert, dass die erforderlichen Grundstücksdaten grundsätzlich gebündelt über die Länder aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) bereitgestellt werden. Nur so kann zusätzlicher Erfassungsaufwand in den Kommunen vermieden werden. Die hierdurch entstehenden Kosten sollten nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände vom Bund getragen werden.

Weitere Informationen zum TKG-Änderungsgesetz sowie zum Gigabit-Grundbuch finden die Mitgliedsstädte und -gemeinden in den entsprechenden Schnellbriefen 130/2026 und 376/2026