Föderale Plattformlösung statt EfA-Rollout: Machbarkeitsstudie des IT-Planungsrats

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Die vollständige und kurzgefasste Studie sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite: https://www.it-planungsrat.de/aktuelles ... eschlossen. Für die kommunale Ebene sind insbesondere die Ausführungen in Kapitel 4 (Seiten 63 bis 79) der Langfassung der Studie von Bedeutung.

Im Mittelpunkt der Analyse steht die Feststellung, dass die bisherige EfA-Nachnutzung in vielen Kommunen an hohen Anschluss-, Betriebs- und Integrationskosten scheitert. Die Studie verweist auf eine sehr heterogene kommunale IT-Landschaft in den Ländern, unterschiedliche Digitalisierungsstände der Kommunen sowie erhebliche Aufwände bei der Anbindung von Online-Diensten an bestehende Fachverfahren. Nach Einschätzung der Autoren werden die Ziele des EfA-Rollouts deshalb vielerorts nicht erreicht.

Als zentrale Erkenntnis der Befragung von unterschiedlichen Kommunen wird hervorgehoben, dass Kommunen vor allem Ende-zu-Ende digitalisierte Verfahren benötigen, statt lediglich mehr Online-Formulare. Die im Rahmen der Studie befragten Kommunen erwarten Lösungen, die den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Bearbeitung und Bescheidung digital abbilden und dadurch tatsächlich Effizienzgewinne ermöglichen. Die Konzentration auf Front-End-Lösungen wird überwiegend kritisch bewertet.

Besonders deutlich wird die finanzielle Belastung für Kommunen dargestellt. Nach den Berechnungen der Studie entstehen neben den Entwicklungskosten eines Online-Dienstes erhebliche Folgekosten für Schnittstellen, Fachverfahren, Lizenzen und Betrieb. Die größten Aufwendungen liegen demnach im kommunalen Back-End und nicht in der Entwicklung der Online-Dienste selbst.

Die große Mehrheit der befragten Kommunen befürwortet deshalb den Aufbau der vorgeschlagenen föderalen EfA-Plattform. Die Idee ist, dass EfA-Leistungen zukünftig nicht separat von den Kommunen abgerufen werden können, sondern über eine Plattform zur Nachnutzung bereitgestellt werden. Unterstützt werden insbesondere eine zentrale Bereitstellung standardisierter Verwaltungsleistungen, ein einheitliches Nutzererlebnis für Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit zur Nutzung einer föderalen Cloud-Infrastruktur sowie die Beibehaltung kommunaler Sichtbarkeit durch Wappen, Farben und kommunale Bezüge.

Zugleich formulieren die Kommunen konkrete Anforderungen an eine spätere Plattform. Dazu gehören Schnittstellen zu Fachverfahren, Dokumentenmanagementsystemen und eAkten, die Anbindung bestehender Identitäts- und Zugriffsmanagementsysteme, integrierte Bezahlverfahren, Rückkanäle für die Kommunikation mit Antragstellenden sowie Low-Code-Funktionen für kommunale Anpassungen.

Bewertung des StGB NRW

Die Studie greift zahlreiche Forderungen auf, die Kommunen seit Jahren im Zusammenhang mit der OZG-Umsetzung und der EfA-Nachnutzung formulieren. Besonders hervorzuheben sind die Kritik von den Kommunen zu tragenden, hohen Integrationskosten sowie die Forderung nach echten Ende-zu-Ende-Lösungen. Der vorgeschlagene Plattformansatz ist in jedem Fall weiterzuverfolgen. So führt ein solcher Ansatz zu einer stärkeren Standardisierung und zu einer spürbaren Entlastung insbesondere kleinerer und mittlerer Kommunen. Bund und Länder müssen für eine auskömmliche Finanzierung über die Erstentwicklung hinaus sorgen, da eine weitere Durchdringung auf die kommunale Ebene ansonsten fehlschlägt. Für die kommunale Ebene wird zudem entscheidend sein, frühzeitig in die weitere Konzeption und Governance einer solchen Plattform eingebunden zu werden.