Gigabit Infrastructure Act: Was Kommunen zur Datenlieferung wissen müssen

Link kopieren

Seit dem 12. Mai 2026 müssen Informationen über bestehende physische Infrastrukturen an die Zentrale Informationsstelle (ZIS) der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Daten fließen in den Infrastrukturatlas ein und unterstützen die Planung und den Ausbau digitaler Netze. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 4 Absatz 3 der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung.

Um Kommunen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, bieten das Gigabitbüro des Bundes und die Bundesnetzagentur einen kostenfreien Online-Webcast an. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden einen praxisorientierten Überblick über die neuen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • Meldepflichten: Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des Gigabit Infrastructure Act und die Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz.
  • Zu meldende Infrastrukturdaten: Informationen darüber, welche Daten erfasst und auf welchem Weg diese übermittelt werden müssen.
  • Infrastrukturatlas: Einordnung der zentralen Informationsstelle und der Bereitstellung der Infrastrukturdaten.
  • Analyseplattform für Kommunen: Vorstellung der geschützten Online-Plattform mit adressgenauen Informationen zur Festnetz- und Mobilfunkversorgung.
  • Registrierung: Schritt-für-Schritt-Erläuterung des Registrierungsprozesses für die kommunale Analyseplattform.
  • Fragen aus der Praxis: Möglichkeit, offene Fragen direkt mit den Verantwortlichen zu klären.

Der Webcast richtet sich ausschließlich an Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung und ist kostenfrei.

Folgende Termine werden angeboten:

  • 14. Oktober 2026, 10:00–10:45 Uhr
  • 18. November 2026, 10:00–10:45 Uhr
  • 9. Dezember 2026, 10:00–10:45 Uhr

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.