Konsolidierung der kommunalen IT-Dienstleisterlandschaft vorantreiben

Link kopieren

Das Präsidium unterstützt die grundsätzliche Stoßrichtung der Weiterentwicklung der d-NRW AöR als Grundlage für den weiteren Prozess. Er erwartet jedoch, dass die kommunale Steuerung und Organisationshoheit verbindlich abgesichert, die Aufgaben und Kompetenzen von d-NRW, KDN und den kommunalen IT-Dienstleistern eindeutig abgegrenzt und Doppelstrukturen vermieden werden. Für gemeinsame Beschaffungs- und Standardisierungslösungen sind praxistaugliche und wirtschaftliche Strukturen zu schaffen. Das Land muss sich verlässlich an den Transformations-, Migrations- und Folgekosten beteiligen. Die Konsolidierung der kommunalen IT-Dienstleisterlandschaft ist mit konkreten weiteren Schritten und einem
belastbaren Transformationspfad voranzutreiben.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.