Mitteilung
Reform des Datenschutzrechts
Das BMI plant eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes. Laut Staatssekretär Bernd Krösser ist das Ziel nicht weniger Datenschutz, sondern eine einheitlichere, verständlichere und rechtssicherere Anwendung.
Die Reform behandelt einerseits die Vereinfachung des Datenschutzrechts und andererseits die Umgestaltung der Datenschutzaufsicht. So soll das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) materiell neu aufgestellt und von bindenden Vorgaben entlastet werden. Die nationale Pflicht zur Bereitstellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 1 BDSG soll entfallen. Auch sollen die Rechtsgrundlagen für das Training von KI-Modellen und der Videoüberwachung im öffentlichen Raum neu gedacht und modernisiert werden.
Auf EU-Ebene setzt sich Deutschland für Vereinfachungen der DSGVO ein. So erwartet man mehr Rechtssicherheit beim KI-Training, klarere Regeln bei Betroffenenrechten, die Verankerung einer „relativen Anonymität“ sowie Erleichterungen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Ehrenamt.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) soll durch eine Institutionalisierung im BDSG oder eine eigene Geschäftsstelle gestärkt und die Reform der Aufsichtsstrukturen nach heutigem Stand spätestens Ende 2027 umgesetzt werden. Hier stehen verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion. Es könnten beispielsweise die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern enger zusammenarbeiten und/oder eine vollständige Zentralisierung der Wirtschaftsaufsicht bei dem BfDI umgesetzt werden. Auch Zwischenmodelle wie die Bündelung überregionaler Themen beim Bund und oder spezialisierte Expertencluster in den Ländern könnten Anwendung finden.
Anmerkung des DStGB und StGB NRW
Positiv ist, dass der Bund das Thema generell angehen wird. Ziel muss es sein, eine Vereinheitlichung beim Datenschutz zu erreichen, was aber nicht zwingend auch eine Zentralisierung der Datenschutzkompetenzen bedeuten muss. In einem ersten Schritt sollte der vom IT-Planungsrat vorgeschlagene Grundsatz „Einer prüft für Alle“ verbindlich werden. Nur so ist eine effizientere Handhabung der zahlreichen Prüfaufgaben und eine höhere Akzeptanz der Datenschutzvorgaben zu erreichen. Schließlich ist eine europaweite Vereinheitlichung der Regelungen im DSGVO-Geltungsraum im Vergleich zu einer grundlegenden Änderung der DSGVO als prioritär anzusehen.