Beschluss
Wirksame kommunale Steuerungs- und Beteiligungsrechte bei IT-Neuordnung
Das Präsidium bekräftigt die bisherigen Ziele der kommunalen IT-Neuordnung, insbesondere Standardisierung, Bündelung von Leistungen, Stärkung der kommunalen Steuerungsfähigkeit und Konsolidierung der kommunalen IT-Landschaft. Es bittet die Geschäftsstelle, sich in den weiteren Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen für wirksame kommunale Steuerungs- und Beteiligungsrechte sowie eine angemessene Einbindung der Kommunen einzusetzen.
Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 225. Sitzung am 03.07.2026 in Neuss.