Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

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Das BMWE hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt, welches den beschleunigten Ausbau von Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz regelt.

Mit dem Entwurf sollen für dringend notwendige Netzausbauvorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert werden.

Der Gesetzentwurf zielt laut BMWE auf einen kosteneffizienten, bedarfsgerechten und beschleunigten Netzausbau ab und soll die Planung und Genehmigung weiterer notwendiger Netzausbauvorhaben sowie eine zeitnahe Anwendung der RED III ermöglichen. Er enthält 39 Drehstrom-Maßnahmen auf Basis des Netzentwicklungsplans 2023–2037/2045, die auch in den aktuellen Entwürfen des Netzentwicklungsplans 2025-2037/2045 der Übertragungsnetzbetreiber enthalten sind, drei Interkonnektoren, die Offshore-Anbindungsleitung NOR 6-4 sowie die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42+. Letztere sollen aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend der Vorgaben im Koalitionsvertrag als Freileitungen realisiert werden.

Der DStGB hat zu dem Gesetzentwurf am 21.04.2026 eine Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt ist. Darin unterstützt er zunächst das Ziel eines schnelleren Übertragungsnetzausbaus. Besonders kritisch wird die geplante stärkere Nutzung von Freileitungen bei Gleichstromtrassen (u. a. Vorhaben 142/143, entspricht NEP‑Maßnahme DC42 / DC42plus) beurteilt, da der bewährte Erdkabelvorrang entscheidend für Akzeptanz, konfliktarme Verfahren und damit auch für eine tatsächliche Beschleunigung des Netzausbaus ist. Eine reine Fokussierung auf kurzfristige Kosteneinsparungen greife zu kurz und blende Akzeptanz‑, Verzögerungs‑ und Folgekosten aus. 2026 04 23 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes Anlage Stellungnahme_DStGB.pdf