Konsultation der Bundesnetzagentur zum Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten

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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze hat der Gesetzgeber im Dezember 2025 das Energiewirtschaftsrecht angepasst. Ziel der Anpassung ist die Beschleunigung der Verfahren des Netzausbaus durch die Ausweisung von Infrastrukturgebieten (ISG) im Bereich des Netzausbaus. Dabei sollen die Infrastrukturgebiete künftig den für ein Vorhaben zur Verfügung stehenden Raum auf vorgelagerter Ebene eingrenzen und konfliktarme Verbindungen zwischen den Endpunkten von neu in das BBPlG aufgenommenen Maßnahmen aufzeigen. Danach würden die ISG gemäß § 12j EnWG nach vorheriger Beantragung durch den Vorhabenträger für die betroffenen Maßnahmen sowohl die Bundesfachplanung ersetzen als auch als Nachfolgeregime für die 2022 eingeführten Präferenzräume dienen.

Für die hierfür erforderliche Ausweisung von ISG hat die Bundesnetzagentur eine Methode entwickelt. Diese orientiert sich entsprechend der gesetzlichen Vorgabe grundsätzlich an der Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen, wobei rechtliche Anforderungen und planerische Notwendigkeiten für die Ausweisung der ISG stellenweise Anpassungen erfordern.

Bereits im Vorfeld der später im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zu den Infrastrukturgebieten und zum Erläuterungsbericht zum Infrastrukturgebiete-Plan gesetzlich vorgesehenen Konsultationen hat die Bundesnetzagentur nun den Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten veröffentlicht. Damit sollen alle Interessierten und potenziell durch die Ausweisung von ISG Betroffenen die Möglichkeit erhalten, sich über die geplante methodische Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bei der ISG-Ausweisung zu informieren und ggf. auch entsprechende Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Der Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.netzausbau.de/1099720

Stellungnahmen können bis zum 28. April 2026 über das dort bereitgestellte Onlineformular oder per E-Mail an ISG-Methode@bnetza.de übermittelt werden oder bis zum 22.04.2026 an die StGB-Geschäftsstelle, Evelin.Daburger@kommunen.nrw.