Mitteilung
EU-Kommission schlägt neues EU-Kommunikationssystem für Rettungskräfte vor
Angesichts der stetig zunehmenden Zahl von Bränden, Überschwemmungen, Stürmen oder Drohnenbedrohungen für kritische Infrastrukturen benötigt die EU eine wirksame und gut koordinierte Reaktion von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutzteams. Derzeit ist ihre Fähigkeit zur gegenseitigen Kommunikation eingeschränkt, da ihre Kommunikationssysteme nicht miteinander verbunden sind und beim Überschreiten einer Grenze nicht mehr funktionieren. Das EU-Kommunikationssystem für kritische Einsätze zielt darauf ab, diese Probleme zu beheben, die tägliche operative Zusammenarbeit erheblich zu verbessern und die EU zu einem sichereren Ort zu machen.
Das EU-Kommunikationssystem für Notfälle soll es den Ersthelfern ermöglichen, dienst- und grenzüberschreitend zu kommunizieren, Fotos, Videos und Tonaufnahmen auszutauschen sowie schneller und sicherer zu kommunizieren, sowohl auf nationaler Ebene als auch europaweit. So werden beispielsweise alle Mitgliedstaaten schrittweise von Schmalband-Funksystemen auf Breitbandtechnologie wie 5G umstellen, während EU-Satelliten zusätzliche Ausfallsicherheit für Situationen bieten, in denen landgestützte Systeme ausfallen, beispielsweise bei Stromausfällen. Da Notfälle sowohl hinsichtlich ihrer Art als auch ihres Ausmaßes immer komplexer werden, ist dieses System so konzipiert, dass es jederzeit sicher, verfügbar und widerstandsfähig bleibt und den Ersthelfern Vorrang einräumt, selbst wenn das Mobilfunknetz überlastet oder gestört ist.
Das System soll zudem durch Verschlüsselung und ein robustes Protokoll vor Cyber- und hybriden Angriffen geschützt werden. Es wird von zwei eigens dafür eingerichteten Stellen unterstützt:
- Ein Netzwerküberwachungszentrum der Europäischen Union, dass ein sicheres und widerstandsfähiges Glasfasernetz bereitstellt, sodass sich die Länder über einen zentralen Knotenpunkt verbinden können, anstatt zahlreiche separate Verbindungen untereinander aufzubauen.
- Ein Sicherheitsüberwachungszentrum der Europäischen Union, das Cybersicherheitsrisiken nachverfolgt, Bedrohungen bewertet und die Mitgliedstaaten unterstützt.
Ein weiteres Ziel des Vorschlags ist es, den Mitgliedstaaten eine neue, in Europa entwickelte Lösung zur Verfügung zu stellen, um die Abhängigkeit von ausländischen Technologien zu verringern und die europäische technologische Souveränität zu stärken. Damit wird der „Security-by-Design“-Ansatz der EU in die Praxis umgesetzt, der sicherstellt, dass Sicherheit bei der Entwicklung der Systeme von Anfang an berücksichtigt wird. Trotz der Vernetzung auf europäischer Ebene behalten die Mitgliedstaaten die volle Kontrolle über ihre nationalen Netze und über die Steuerung des neuen Systems, was durch eine Expertengruppe der Mitgliedstaaten gewährleistet wird.
Nun ist es Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Rates, die Verordnungen zu verabschieden. Das Kritische Kommunikationssystem der Europäischen Union soll schrittweise eingeführt werden, wobei für die Mitgliedstaaten eine Übergangsphase vorgesehen ist, die im Jahr 2030 beginnt.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission: hec.europa.eu/commission/presscorner
Anmerkung
Die Idee der EU-Kommission, widerstandsfähige Kommunikationskanäle einzurichten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine sichere, interoperable und ausfallsichere Kommunikation als Kernelement eines leistungsfähigen Bevölkerungsschutzes für Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutz und sonstige grenzüberschreitende Hilfeleistungen sind.
Ein solches System bietet die Chance, bestehende nationale bzw. regionale "Funkinseln" über Organisations-, Länder- und Staatsgrenzen hinweg zu überwinden. Insbesondere dürfte eine europäische Kommunikationslösung einen erheblichen Mehrwert für Grenzregionen bei Großschadenslagen oder länderübergreifenden Katastrophen haben. Es kommt dem Ziel näher, bessere gemeinsame Lagebilder und schnellere Einsatzkoordination zu ermöglichen, wenn regionale Lagebilder, Fotos, Videos und Geodaten der Ereignisse zusammengeführt werden. Zudem wird die Chance eröffnet, eine Priorisierung kritischer Kommunikation festzulegen, um etwa bei überlasteten Mobilfunknetzen bzw. überlasteten regionalen Leitstellen sicherzustellen, dass Informationen auch in diesen Situationen weiterfließen können und Gefahren effektiv begegnet werden. Dies setzt jedoch auch zusätzliche Resilienz durch Satellitenkommunikation bzw. alternative Übertragungswege und den Mut zu gemeinsamen Standards statt nationaler Einzellösungen voraus. Zudem sollte nicht unterschätzt werden, dass Investitionen in europäische Technik, Endgeräte und Anwendungen notwendig wären, die die europäische technologische Souveränität stärken und Abhängigkeiten verringern könnten. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass rund fünf Millionen Einsatzgeräte in Europa erforderlich wären.
Gleichzeitig dürfe der Übergang vom etablierten Digitalfunk BOS auf breitbandige Systeme technisch sowie organisatorisch äußerst anspruchsvoll sein. Hinzukommt, dass ein Parallelbetrieb alter und neuer Geräte über viele Jahre notwendig sein wird. Besonders die Einführung des Digitalfunks hat gezeigt, dass immer wieder mit technischen Rückschlägen zu rechnen ist. Daher ist die vorschnelle Abschaltung der inzwischen bewährten digitalen BOS-Infrastruktur zu vermeiden. Wichtig bei einem europäischen Kommunikationssystem ist zudem die bedingungslose flächendeckende Verfügbarkeit der Kommunikation. Denn gerade die Waldbrände des vergangenen Sommers haben aufgezeigt, dass dies bis heute in vielen Regionen nicht der Fall ist. Zudem darf ein gemeinsamer europäischer Standard nicht zu einer Absenkung heutiger Anforderungen an die Verfügbarkeit, Funkversorgung und Ausfallsicherheit führen. Ebenso muss eine ausreichende Netzpriorisierung auch bei langanhaltenden Stromausfällen und großflächigen Krisen sichergestellt sein. Dies bedeutet auch hohe Anforderungen an Cybersecurity, Verschlüsselung, Zugriffsrechte und Datenhoheit vorzusehen. Wichtig ist auch, die Gefahr zusätzlicher technischer Komplexität durch EU-, Bundes-, Länder- und kommunale Strukturen zu verhindern. Insofern muss eine praxistaugliche Einbindung kommunaler Feuerwehren, Rettungsdienste und Leitstellen bei der Festlegung der Standards und der Erprobung Voraussetzung sein. Insbesondere dürfen ehrenamtliche Feuerwehren und kleinere kommunale Aufgabenträger nicht auf der Strecke bleiben.
Abschließend muss betont werden, dass keine ungedeckten Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden entstehen dürfen.
Quelle: DStGB Aktuell 4026