Bundestagsanhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027

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Am 12. Oktober 2026 fand die Öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 statt, zu der auch die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene geladen waren. Die steuerrechtlichen Maßnahmen selbst waren dabei noch nicht Gegenstand der Anhörung. Hier ist eine gesonderte Anhörung des Finanzausschusses für den 9. November 2026 angesetzt.

Der Entwurf soll laut Bundesregierung dazu beitragen, den Bundeshaushalt strukturell zu konsolidieren und die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme einzuhalten. Dazu sollen unter anderem 2,7 Mrd. Euro aus dem europäischen Emissionshandel dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zufließen. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll ab 2033 beginnen. Zudem sind Änderungen der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen, um die Haushaltsbewirtschaftung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Weitere Maßnahmen betreffen die Sozialausgaben. So soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfallen und der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro gekürzt werden. Bei der jährlichen Anpassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ist eine Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus vorgesehen. Daraus erwartet die Bundesregierung weitere Einsparungen. Ergänzend sollen höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops zusätzliche Einnahmen von jährlich 455 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung bringen.

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Gesetzentwurf erwähnte Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand zwingend voraussetzt, dass alle staatlichen Ebenen ausreichend Finanzmittel haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Bei jährlichen Defiziten von rund 30 Milliarden Euro ist die kommunale Ebene jedoch weit davon entfernt, auch nur annähernd ausreichend Finanzmittel für ihre originären und zugewiesenen Aufgaben zur Verfügung zu haben. Vielmehr geht die historische kommunale Finanzkrise nunmehr in ihr drittes Jahr. Bund und Länder haben bislang nicht zu erkennen gegeben, dass sie ernsthaft daran arbeiten, die kommunale Finanzkrise aufzulösen. Die Finanzkrise wird insbesondere durch einen Anstieg von Ausgabeverpflichtungen verursacht, auf die die Kommunen selbst keine Einflussmöglichkeiten haben. Zu nennen sind zum Beispiel die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe oder auch die Hilfe zur Pflege. Daher bekräftigen die Kommunen auch an dieser Stelle ihre Forderung nach einer Soforthilfe, die zurückgefahren werden kann, sobald Maßnahmen greifen, die das strukturelle Finanzierungsdefizit reduzieren. Diese Soforthilfe muss noch im Bundeshaushalt 2027 eingeplant werden.

Hinsichtlich Art. 6 des Entwurfs - Änderung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes – haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass, unabhängig von der kommunalen Finanzkrise, die Energie- und Wärmewende nur dann in den Kommunen umgesetzt werden kann, wenn verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Bund und Länder sichergestellt werden. Der Klima- und Transformationsfonds müsse daher auf Zukunftsinvestitionen ausgerichtet sein. Konsumtive Maßnahmen sind aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Die vorgesehene Gesetzesänderung entspricht nicht diesen Anforderungen und ist daher abzulehnen.

Weitere Informationen:

Entwurf Haushaltsbegleitgesetz 2027: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107860.pdf

BV-Stellungnahme: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... baende.pdf

Weitere Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a0 ... 66-1194566