Mitteilung
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung
Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts ist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 AO eine Tatbestandsvoraussetzung. In den veröffentlichten Grundsätzen wird näher erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird. Diese Grundsätze gelten für die Ertragsbesteuerung von unbeschränkt Steuerpflichtigen und beschränkt Steuerpflichtigen gleichermaßen und legen den Fokus auf steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug.
Die genannten Grundsätze sind auf der Internetseite des BMF verfügbar bei der Sammlung der BMF-Schreiben bzw. unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4