Mitteilung
Integrierte Verschuldung der Kommunen zum Jahresende 2025
Zum Konzept der integrierten Verschuldung
Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilsmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden Nordrhein-Westfalens mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur solche Unternehmen berücksichtigt, die durch den Staat kontrolliert werden.
Diese erweiterte Betrachtung soll einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich der kommunalen Verschuldung ermöglichen. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit den im Juli 2026 veröffentlichten Ergebnissen zu den kommunalen Schulden für Ende 2025. Diese beziehen sich ausschließlich auf die kommunalen Kernhaushalte und ausgegliederten Einheiten, an denen eine Kommune unmittelbar zu 100 % beteiligt ist.
Ergebnisse zum Jahresende 2025
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die integrierte Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2025 gegenüber dem Jahresanfang bundesweit um 9,9 %. Im Vorjahr hatte der Anstieg noch 6,3 % betragen. Danach ergab sich zum Jahresende 2025 insgesamt ein integriertes kommunales Schuldenvolumen von 378,9 Milliarden Euro oder 4.907 Euro pro Kopf.
Der Anstieg der Gesamtverschuldung nach der integrierten Modellrechnung ist wie im Vorjahr vor allem auf den deutlichen Schuldenaufbau der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (+15,5 % bzw. +14,7 %) zurückzuführen. Diese wiesen 2025 im zweiten Jahr in Folge ein Rekorddefizit auf (siehe Destatis-Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. April 2026). Die Schulden der Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wuchsen im Vorjahresvergleich um 4,5 %.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände zum Jahresende 2025 beim nicht-öffentlichen Bereich mit rund 105 Milliarden Euro verschuldet. Daraus ergibt sich eine Verschuldung von 5.810 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner des Landes. 61,6 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (58,8 %) entfiel auf die Kernhaushalte. Mit 31,4 Milliarden Euro betrafen 30,1 % der Schulden sFEU. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte (z. B. Bäderbetriebe und Kulturbetriebe) trugen mit 11,6 Milliarden Euro zur Verschuldung bei; ihr Anteil lag bei 11,1 %.
Weitere Informationen
Weitere Statistische Daten und Hinweise zur Methodik können über die Pressemitteilungen der staatlichen Statistikämter eingesehen werden, die jeweils auch über Verlinkungen zu ausführlicheren Veröffentlichungen verfügen.
Die vollständige Destatis-Pressemitteilung Nr. 378 vom 29. Oktober 2026 kann hier abgerufen werden: https://www.destatis.de/DE/Presse/Press ... 8_713.html
Die vollständige IT.NRW-Pressemitteilung Nr. 307 vom 29. Oktober 2026 kann hier abgerufen werden: https://www.it.nrw/nrw-kommunen-und-ihr ... 5-mrd-euro