Statement
"Niemand erhöht leichtfertig die Grundsteuer"
Erhöhung von Grundsteuerhebesätze:
"Niemand in den Städten und Gemeinden erhöht leichtfertig die Grundsteuer. Diejenigen, die vor Ort eine solche Entscheidung treffen müssen, wissen genau, dass sie damit vor allem die Bürgerinnen und Bürger belasten. Deshalb geht man überall sensibel mit dem Thema um. Die Zahlen, die das Statistische Landesamt NRW erhoben hat, zeigen, dass es durch für das Jahr 2025 das Inkrafttreten der Grundsteuerreform im Jahr 2025 landesweit kein höheres Steueraufkommen gab. In der Gesamtsumme lagen die Grundsteuereinnahmen 2025 sogar leicht unter dem des Vorjahres. Im Zuge der Grundsteuerreform hat es zwar unvermeidbare Belastungsverschiebungen, aber keine ‚Steuererhöhung durch die Hintertür‘ gegeben. Die Städte und Gemeinden haben die sogenannte Aufkommensneutralität umgesetzt, obwohl nicht sie, sondern die damalige Bundesregierung Versprechungen gemacht hat. Wenn nun aber für 2026 dennoch 140 von 396 Kommunen ihre Hebesätze anheben müssen, ist das schlichtweg ein Ausdruck der sich immer weiter verschärfenden Finanznot. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass fast zwei Drittel der Städte und Gemeinden in NRW auf eine Anpassung verzichtet haben. Und dabei sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Um aus dieser fatalen Finanzlage wieder herauszukommen, braucht es den Schulterschluss von Bund, Land und Kommunen für eine prinzipielle Neujustierung der Kommunalfinanzen. Mit der Erhöhung der Verbundquote in NRW um 0,5 Prozent ab dem Jahr 2027 hat die Landesregierung ein erstes, durchaus positives Zeichen dafür gesetzt, dass sie das Thema ernst nimmt. Doch für eine dauerhafte Stabilisierung der kommunalen Haushalte angesichts weiter explodierender Ausgaben reicht das bei weitem nicht. Wenn wir verhindern wollen, dass die Städte und Gemeinden in NRW zu weiteren Hebesatzanpassungen gezwungen werden, müssen wir die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen endlich beenden und dazu die großen Hebel in Bewegung setzen."
Differenzierte Hebesätze in der Grundsteuer:
"Bei der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung der differenzierten Hebesätze in der Grundsteuer gibt es unverändert eine große Rechtsunsicherheit. Die Kommunen wollen bezahlbares Wohnen ermöglichen und müssen dann aber das volle Prozessrisiko für ein Gesetz tragen, das offensichtlich handwerkliche Schwächen aufweist. Hier lässt das Land die Städte und Gemeinden im Stich. Die anhaltende Rechtsunsicherheit erschwert nämlich die notwendige Planungssicherheit bei der Aufstellung der Haushalte erheblich. Solange keine verlässliche und rechtssichere Grundlage geschaffen wird, wird es auch weiterhin Zurückhaltung bei der Einführung differenzierter Hebesätze geben. In 2026 machen nur noch 70 der 361 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW davon Gebrauch. Wir erwarten, dass der Gesetzgeber seine Möglichkeiten nutzt, um eine rechtsichere Umsetzung der Differenzierung unmittelbar über ein Landesgesetz zu regeln. Der aktuelle Zustand, in dem alle Verantwortung auf die Städte und Gemeinden verlagert wird, ist unhaltbar."
Die Artikel der Rheinischen Post sind hier nachzulesen (teilweise mit Bezahlschranke):
Zur Erhöhung der Grundsteuerhebesätze: https://rp-online.de/nrw/landespolitik ... 152292341
Zu differenzierten Hebesätzen: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/ ... -152292353
