"Richtiger Schritt für die Zukunft, aber keine Lösung für das Rekorddefizit"

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"Die Erwartungen der Städte und Gemeinden in NRW, dass Bund und Länder eine zwingend notwendige und tiefgreifende Strukturreform zum finanziellen Ausgleich der kommunalen Haushalte auf den Weg bringen, wurden enttäuscht. Es ist zwar ein erster, richtiger und historischer Schritt für die Zukunft, dass der Bund für neue Leistungsgesetze die Kosten in Höhe von 80 Prozent übernimmt und damit dem im Koalitionsvertrag verankerten Konnexitätsprinzip endlich Rechnung trägt. Für bestehende Bundesgesetze ändert der Beschluss aber zunächst nichts, die Milliardendefizite in den kommunalen Haushalten bleiben – eine Entlastung gibt es damit für die Kommunen nicht.

Die katastrophale Lage der kommunalen Haushalte nicht noch zu verschlechtern, reicht nicht aus und ist keine Lösung für die kommunalen Finanzprobleme. Sorgen bereitet uns darüber hinaus, dass Steuergesetze von der Regelung ausgenommen sind. Das heißt, wenn der Bund demnächst Steuererleichterungen beschließt, reißen die entstehenden Mindereinnahmen auch künftig Finanzlöcher in den kommunalen Kassen auf.

Dem nun erfolgten ersten und wichtigen Schritt einer Abwendung zusätzlicher Belastungen muss daher dringend der weitere, entscheidende Schritt folgen: Die bereits bestehende, riesige Finanzlücke nachhaltig zu schließen. Echten Mut, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beenden und somit die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit vor Ort wieder zu ermöglichen, lässt das Ergebnis aus der Ministerpräsidentenkonferenz leider noch nicht erkennen."

Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände teilen diese Einschätzung in einer gemeinsamen Pressemitteilung ausdrücklich. Nachfolgend auszugsweise:

Dazu erklären die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Burkhard Jung, (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Es ist ein großer Schritt, dass der Bund das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘, also die Veranlassungskonnexität, jetzt erstmals für einen großen Teil seiner Gesetzgebung gegenüber Ländern und Kommunen anerkennen will. Ab einer Belastung von 200 Millionen Euro will der Bund künftig 80 Prozent der Kosten ausgleichen. Die übrige Belastung der Kommunen sollten aus unserer Sicht dann die Länder ausgleichen, denn die Kommunen sind die einzige der drei Ebenen, die keinerlei Einfluss auf Bundesgesetze hat. Das wäre dann eine gute Lösung für die Zukunft. Ein Wermutstropfen ist, dass diese Regelung nicht für Steuergesetze gelten soll, die bei den Kommunen für Einnahmeausfälle sorgen.“

Kritisch sehen die drei kommunalen Spitzenverbände, dass die Ursachen für das aktuelle jährliche Rekorddefizit von 30 Milliarden Euro der Kommunen kaum angegangen werden. Denn die Regeln zur Veranlassungskonnexität sollen nur für neue Gesetze gelten und nicht für bereits bestehende Gesetze, die maßgeblich zum Rekorddefizit geführt haben. Außerdem gibt es gibt zwar Willensbekundungen, aber noch keine konkreten Beschlüsse, wie die Kommunen von den hohen Kosten durch Sozialgesetze des Bundes entlastet werden können.

Die gesamte Pressemitteilung ist hier nachzulesen: https://www.dstgb.de/publikationen/pres ... -kommunen/