Mitteilung
Sondervermögen Infrastruktur - § 4a LuKIFG beschlossen
Um dem abzuhelfen, hat der Bund im Rahmen des Entwurfs eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (https://dip.bundestag.de/vorgang/infras ... etz/329555) mit § 4a LuKIFG eine Regelung auf den Weg gebracht, die den Einsatz von Mitteln aus dem Länderanteil des SVIK neben anderen Bundesmitteln trotz entgegenstehender Doppelförderungsverbote ermöglichen soll.
Diesem Gesetzesvorhaben hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Einfügung des neuen § 4a LuKIFG abgeschlossen.
Für das rückwirkend vorgesehene Inkrafttreten bleibt noch die demnächst zu erwartende Verkündung abzuwarten.