Mitteilung
Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 2025 um 7 % gestiegen
Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2025 insgesamt 5,1 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 4,1 Milliarden Euro und damit +5 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen ist um +2 % gestiegen: Im Jahr 2025 erhielten 142.800 Menschen Assistenzleistungen. Diese waren zu 52 % männlich und durchschnittlich 48,2 Jahre alt.
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden 2025 insgesamt 1,7 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Diese Ausgaben entfielen zu 99 % auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. 2025 wurden für diese Leistungen +8 % mehr aufgewendet als ein Jahr zuvor. Von den 73.520 Menschen, die 2025 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen erhielten, waren 59 % Männer und das Durchschnittsalter lag bei 42,6 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen um −1 % gesunken.
Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung lagen 2025 bei 753 Millionen Euro und damit um ca. +12 % höher als im Vorjahr. Diese Ausgaben wurden zu 79 % direkt von den nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt wurden zu 8 % direkt von den Kommunen und zu 92 % über die Landschaftsverbände erbracht.
(Quelle: IT.NRW)