Mitteilung
Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vom Landtag beschlossen
Inhaltlich stehen insbesondere folgende Punkte im Mittelpunkt:
- Weiterentwicklung des Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung, einschließlich zusätzlicher Landesmittel für Sprachbildung, Personalgewinnung und Kita-Helferinnen und Kita-Helfer.
- Anpassungen bei den Buchungszeiten und Kindpauschalen sowie eine stärkere Ausrichtung auf bedarfsgerechte Betreuungsumfänge.
- Verbesserungen bei der Förderung von plusKITAs und bei der Sprachförderung.
- Regelungen zur Finanzierung von Transformationskosten sowie weitere Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und Personalbindung.
- Entlastungen und Klarstellungen bei Verwaltungsverfahren, Verwendungsnachweisen und Prüfzuständigkeiten.
- Beibehaltung bewährter Qualitätsstandards, insbesondere bei Gruppengrößen, verbunden mit punktuellen Flexibilisierungen für Ausnahmesituationen.
Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft, Artikel 4 tritt am 1. August 2026 und die Artikel 2 und 3 am 1. August 2027 in Kraft.
Die kommunalen Spitzenverbände haben das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und sich insbesondere für eine auskömmliche Finanzierung, den Erhalt kommunaler Gestaltungsspielräume sowie den Abbau bürokratischer Belastungen eingesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Schnellbriefe Nr. 429/2025 vom 12.12.2025, Nr. 27/2026 vom 22.02.2026, Nr. 132/2026 vom 16.04.2026 sowie Nr. 261/2026 vom 13.07.2026 verwiesen.
Nähere Informationen zum parlamentarischen Verfahren sowie die Beschlussdokumente können über die Beschlussseite des Landtags NRW abgerufen werden:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumen ... esetz.html