Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufstellen

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Die Umsetzung eines 1. KJHSRG ab 2028 hätte massive Auswirkungen auf die Jugendämter in NRW. Es sind im erheblichen Umfang zusätzliche Ressourcen erforderlich. Diese betreffen vor allem die infrastrukturelle Bildungsassistenz, das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote und die Entfristung der Regelung zu den Verfahrenslotsen.

Die dem Referentenentwurf beigefügte Kostenfolgeabschätzung ist unzureichend und nicht nachvollziehbar. Völlig unberücksichtigt bleiben die den Kommunen entstehenden Transformationskosten. Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen lehnt das Präsidium weitere erhebliche Kostenbelastungen auf der kommunalen Ebene strikt ab. Der vorliegende Kabinettentwurf muss daher – obwohl er fachlich sinnvolle Absätze enthält – vor allem hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Bund grundlegend überarbeitet werden.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.