Beschluss
Kommunen bei Kinder- und Jugendhilfe nicht weiter belasten
Die Umsetzung eines 1. KJHSRG in der vorgesehenen Fassung zum 1. Januar 2028 hätte allerdings massive Auswirkungen auf die Jugendämter in NRW, die zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen in erheblichen Umfang erforderlich machen würde. Der vorliegende Referentenentwurf muss daher grundlegend überarbeitet werden und darf nicht zu einer weiteren Kostenbelastung der Kommunen führen.
Das Präsidium bekräftigt die Forderung des DStGB nach einer Drittelung der Kosten der Eingliederungshilfe zwischen Bund, Land und Kommunen. Darüber hinaus spricht sich das Präsidium dafür aus, dass Inklusion in den jeweiligen Regelsystemen (Schule, Pflege, etc.) über die jeweiligen Finanzierungsstrukturen erfolgt und die Kosten nicht überwiegend über die allein kommunal getragene Eingliederungshilfe finanziert werden.
In diesem Zusammen bekräftigt das Präsidium die Forderung nach einer Dynamisierung der zur (Teil-)Finanzierung der schulischen Inklusion vorgesehenen Inklusionspauschale sowie der Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Kosten für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der schulischen Inklusion.
Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 225. Sitzung am 03.07.2026 in Neuss.