Mitteilung
Landesregierung finanziert erneut Schlafsäcke, warme Kleidung und beheizbare Zelte für Obdachlose
Die Maßnahme berücksichtigt das veränderte Klima und die zunehmenden Wetterextreme, denen Menschen ohne festen Wohnsitz das gesamte Jahr über ausgeliefert sind. Die Landesregierung bietet deshalb sowohl in der warmen wie auch in der kalten Jahreszeit verlässliche Unterstützung an: Während im Sommer über die Sommerhilfen insgesamt 500.000 Euro bereitgestellt wurden, um die Betroffenen vor extremer Hitze und Dehydrierung zu schützen, folgt nun nahtlos die Kältehilfe für den Winter.
Die Kältehilfen sind vor allem für die Menschen gedacht, die ohne Unterkunft auf der Straße leben und die Schlafplätze in den Notunterkünften aus unterschiedlichen Gründen nicht aufsuchen. Neben Schlafsäcken und Winterkleidung werden mit der Förderung unter anderem auch Powerbanks sowie warme Getränke und Mahlzeiten finanziert.
Außerdem können die Träger der Wohnungslosenhilfe mit den Fördermitteln auch beheizbare Zelte und Wohncontainer einrichten oder anmieten.
Mit den Mitteln wird die Arbeit der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln koordiniert dafür die Verteilung der Kältehilfen an Einrichtungen, Dienste und Initiativen in allen Regionen des Landes.
Kontakt
Ansprechpersonen für Koordination und Rückfragen sind
•Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
•Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de
Hintergrundinformationen
Die Kältehilfe ist im Winter 2018/2019 mit einem Volumen von 100.000 Euro gestartet. In den Folgejahren wurden die Mittel regelmäßig erhöht. Seit dem Winter 2024/2025 liegt die Höhe der Förderung bei einer Million Euro. Trotz einer insgesamt angespannten Haushaltslage bleiben diese Hilfen auch im Winter 2026/2027 in der Höhe unverändert.
Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Sozialministerium seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Mit dem zusätzlichen Einsatz von Fördermitten der Europäischen Union fließen in diesem Jahr ins-gesamt rund 16,6 Millionen Euro in die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZU-HAUSE!“ finden Sie hier.
(Quelle: MAGS NRW)
Az.: 37.0.2-002/007