Aktueller Stand Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Rechtskreiswechsel Ukrainer)

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Nach der ersten Lesung im Bundestag am 15. Januar 2026 und der öffentlichen Anhörung am 23. Februar liegt nach unserem Kenntnisstand bislang weder eine Beschlussempfehlung des Ausschusses noch ein abschließender Bundestagsbeschluss vor. Offen ist insbesondere die vom Bundesrat und uns geforderte finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen für die zusätzlichen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wann die Beratungen nach der parlamentarischen Sommerpause fortgesetzt werden, ist noch offen.

Bis zum Inkrafttreten bleibt es für die betroffenen ukrainischen Geflüchteten bei den bisherigen Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII. Ein Rechtskreiswechsel dürfte damit frühestens gegen Ende 2026 realistisch sein.