Gemeinsame digitale Infrastruktur für Rückkehr und Rückführungen

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Europäische Kommission legt Vorschlag zur Digitalisierung des Fallmanagements vor

Die Europäische Kommission hat am 27.10.2026 einen Verordnungsvorschlag zur Digitalisierung des Fallmanagements für Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration vorgelegt. Gemeinsame technische Vorgaben und vernetzte Systeme sollen den Informationsaustausch verbessern, Verwaltungsaufwand reduzieren und die Durchführung von Rückkehrverfahren erleichtern. Wesentliche Regelungsinhalte sind:

Verpflichtende nationale Fallmanagementsysteme
Jeder Mitgliedstaat soll ein digitales Rückkehr-Fallmanagementsystem („RECAMAS“) nach gemeinsamen Vorgaben der Grenzschutzagentur Frontex betreiben. Bestehende nationale Systeme können entsprechend angepasst oder von Frontex bereitgestellte Softwaremodule übernommen werden. Auch eine föderierte Architektur mit mehreren eigenständigen, miteinander verbundenen Systemen ist ausdrücklich möglich.

Verknüpfung nationaler und europäischer Systeme
Die nationalen Systeme sollen mit einem gemeinsamen EU-Rückübernahmesystem („iRCMS“), einem Reintegrationssystem („RIAT“) und einem sicheren Kommunikationsportal verbunden werden. Der Zugriff auf bestehende EU-Informationssysteme soll im Rahmen der jeweiligen Zugriffsrechte über das Europäische Suchportal erfolgen. Weitere nationale Systeme, etwa für Asylverfahren oder Ausländerzentralregister, können nach Maßgabe des nationalen Rechts angebunden werden.

Automatisierung der Fallbearbeitung
Vorgesehen sind eine eindeutige Personenkennung, die Erkennung mehrfach geführter Fälle, die automatische Übernahme erforderlicher Daten sowie die Überwachung von Fristen und Verfahrensständen. Die Systeme sollen unter anderem die Vorbereitung von Rückkehrentscheidungen, die Verwaltung von Haft und Haftalternativen sowie die Organisation von Rückführungsflügen unterstützen. Auch eine automatische Fallanlage nach Ende des rechtmäßigen Aufenthalts und die sichere digitale Kommunikation mit Betroffenen, einschließlich einer mobilen Anwendung, sollen ermöglicht werden.

Digitale Rückübernahme und Reintegration
Das Rückübernahmesystem soll die Erstellung von Rückübernahmeanträgen, den Austausch mit Drittstaatsbehörden, Identifizierungsinterviews und die Übermittlung von Passersatzpapieren unterstützen. Drittstaaten erhalten dabei keinen allgemeinen Systemzugriff, sondern nur die für den jeweiligen Rückübernahmefall erforderlichen Daten. Über RIAT sollen nationale und europäische Reintegrationshilfen einschließlich ihrer Finanzierung, Qualitätskontrolle und Bearbeitung von Beschwerden verwaltet werden.

Aufgaben von Frontex und eu-LISA
Frontex soll die gemeinsamen technischen Vorgaben und Softwaremodule entwickeln sowie die europäischen Systeme für Rückübernahme und Reintegration betreiben. Die EU-Agentur eu-LISA übernimmt Entwicklung und Betrieb des Kommunikationsportals. Die Mitgliedstaaten bleiben für ihre nationalen Systeme und deren Anbindung verantwortlich.

Datenschutz und Statistik
Der Entwurf regelt Zugriffsrechte, Datenberichtigung, Löschung und Verantwortlichkeiten. Bestimmte Zugriffe von Frontex setzen die Zustimmung der zuständigen nationalen Behörde voraus. Falldaten sollen grundsätzlich zehn Jahre nach bestätigter Rückkehr gespeichert werden; bei länger geltenden Einreiseverboten entsprechend länger. Wird eine Rückkehrentscheidung aufgehoben oder zurückgenommen, sind die zugehörigen Daten unmittelbar zu löschen. Anonymisierte Daten sollen automatisiert für gemeinsame Statistiken bereitgestellt werden.

Umsetzung und weitere Schritte
Nationale Fallmanagementsysteme sollen spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung genutzt werden. Die europäischen Komponenten werden nach Entwicklung und erfolgreichen Tests stufenweise angebunden.

Der Entwurf wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Festlegung ihrer Standpunkte zugehen bevor die Trilog-Verhandlungen eröffnet werden.

Weitere Informationen:
https://home-affairs.ec.europa.eu/docum ... gration_en