NRW: Zahl der Menschen mit Bezug von Asylbewerberleistungen auf niedrigstem Stand seit 2013

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Dies sei der niedrigste Stand seit 2013 (damals 57.366 Personen). Gegenüber dem Vorjahr sei die Zahl der Leistungsbeziehenden um 18.015 Personen bzw. rund ein Fünftel gesunken.

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht.

Nach IT.NRW lebten Ende 2025 insgesamt 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das seien 46 % weniger als ein Jahr zuvor.

Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen können Sie unter NRW: Zahl der Menschen mit Bezug von Asylbewerberleistungen auf niedrigstem Stand seit 2013 | Landesbetrieb IT.NRW abrufen.