Mitteilung
Höhe der Wegstreckenentschädigung
Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Erstattungssätze von 0,35 €/km nach dem Landesreisekostengesetz bzw. 0,30 €/km nach der Trennungsentschädigungsverordnung die tatsächlichen Kosten für den Einsatz privater Fahrzeuge nicht mehr angemessen abbildet. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte, die regelmäßig Dienst- oder Fortbildungsreisen mit dem privaten Pkw durchführen.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Gefahr, dass immer weniger Bedienstete bereit sind, ihre privaten Fahrzeuge für dienstliche Zwecke einzusetzen. Dies könne die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in verschiedenen Aufgabenbereichen erschweren. Vor diesem Hintergrund bitten die Spitzenverbände das Finanzministerium um wohlwollende Prüfung einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung.
Über die Antwort des Ministeriums werden wir informieren.