Förderprogramm „Heimat-Scheck“

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Wer ist antragsberechtigt?

Mit dem „Heimat-Scheck“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen: Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Dazu gehören beispielsweise auch rechtlich selbständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen (Fördervereine von Schulen oder der Feuerwehr).

Was ist förderfähig?

Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.

Antragsvoraussetzungen

  • mindestens 2 000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben.
  • Das Projekt ist im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen und bis zum 31. Dezember des Jahres abzuschließen.
  • Es dürfen keine anderen Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt in Anspruch genommen werden.
  • Das Projekt hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
  • Je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann nur ein „Heimat Scheck“ pro Jahr bewilligt werden.

Antragsverfahren

Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Heimat-Scheck“ sind ausschließlich online an die jeweils zu ständige Bezirksregierung zu stellen. Es sind eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens und eine Aufstellung der kalkulierten Ausgaben beizufügen, zum Beispiel durch einen Kostenvoranschlag oder eine nachvollziehbare eigene Darstellung der zu erwartenden Kosten.

Weitere Informationen: