Antragsverfahren zur Einrichtung von 39 Familiengrundschulzentren läuft

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Für die Vergabe der Fördermittel der 39 weiteren FGZ, die zum 1. Februar 2027 eingerichtet werden sollen, läuft nun bis zum 1. Oktober 2026 das Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen und die noch nicht als Familiengrundschulzentren gefördert werden.

Die Familiengrundschulzentren und kommunalen Koordinierenden werden in ihrer Arbeit eng durch eine Landeskoordination beim Institut für soziale Arbeit in Münster begleitet, die vom Schulministerium finanziert wird.

Weitere Informationen zu den FGZ finden Sie hier und [urlhttps://www.schulministerium.nrw/presse/pressem ... 05-08-2026]hier[/url].