"Chancenbudget Kultur" für Startchancen-Schulen

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Das Chancenbudget Kultur ist für Schulen im Startchancen-Programm vielfältig nutzbar, z.B. für Exkursionen zu Kulturorten (z.B. Bühnen, Museen, Bibliotheken, Kinos) oder auch für künstlerische Kooperationsprojekte an der Schule. Die geplanten Maßnahmen können – angebunden an Kernlehrpläne und Schulcurriculum – im Unterricht durchgeführt werden oder im außerunterrichtlichen Bereich bzw. dem Ganztag stattfinden. Neben Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren oder Honoraren für Künst-lerinnen und Künstler sind auch Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel zur Durchführung von Projekten förderfähig. Das Chancenbudget Kultur eröffnet Schulen im Startchancen-Programm eine besondere Möglichkeit, Chancengerechtigkeit zu fördern, Teilhabe sicherzustellen und junge Menschen nachhaltig zu stärken.

Das Chancenbudget Kultur wird den Startchancen-Schulen im Wege einer fachbezogenen Pauschale über ihren Schulträger bereitgestellt. Der zweckgemäße Einsatz der Mittel ist nach Abschluss des Schuljahres durch den Schulträger mit einer rechtsverbindlichen Bestätigung nachzuweisen.

Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/chancenbudget-kultur