Förderprogramm stärkt Vielfalt bei Kunst und Kultur

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Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen entstehen.

Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten.

Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 11. September 2026.
Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028.

Bewerbung
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Es liegt jeweils ein Projektdatenblatt für eine Erstförderung oder für eine Anschlussförderung vor. Die Projektdatenblätter stehen auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Das einschlägige Dokument muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag fristgerecht über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de) eingereicht werden.

Ein Programmbüro begleitet die geförderten Einrichtungen während des gesamten Förderzeitraums und fördert den Austausch sowie die gemeinsame Weiterentwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist die Einrichtung einer Stelle für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, die diesen Prozess federführend leitet.

Weitere Informationen:
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst ... d-inklusiv