Förderung kommunaler Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung

Link kopieren

Die Landesregierung unterstützt den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten, durch die Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ und die Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“. Außerdem gibt es im Rahmen der Bewerbung um die Auszeichnung und um die Konzeptförderung die Möglichkeit sich um eine Sonderzulage im Bereich Ganztag in Höhe von 15.000 € p.a. zu bewerben.

1. Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“

Ziel dieser Auszeichnung ist es, allen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, Kunst und Kultur zu begegnen und Interesse an der Vielfalt des kulturellen Lebens zu entwickeln. Die kommunalen Gesamtkonzepte sollen eine systematische Weiterentwicklung der kulturellen Bildung sowie ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen von Politik und Verwaltung in den Bereichen Kultur, Bildung und Jugend nachvollziehbar darstellen.

Einzureichen ist eine aussagekräftige Darstellung des Konzeptes, die bereits Erreichtes und Perspektiven erkennen lässt. Kommunale Verbünde sollten die Grundlage ihrer Zusammenarbeit beifügen oder – sofern sie nicht förmlich vereinbart wurde – diese beschreiben.

Die erneute Bewerbung nach Auszeichnung des Konzeptes ist erst nach Ablauf eines Jahres und nicht bereits im Folgejahr der Auszeichnung möglich.

Über die Höhe der Preisgelder im Einzelnen entscheidet die Jury.

Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
Die Bewerbungsunterlagen sind digital beim Postfach: kulturelle-bildung@mkw.nrw.de einzureichen.

2. Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte“


Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die bereits drei Mal erfolgreich am Wettbewerb kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung teilgenommen haben, können sich bereits im Folgejahr der letzten Auszeichnung für eine auf bis zu drei Jahre angelegte Konzeptförderung bewerben. Einzureichen ist eine (kurze) Zusammenfassung der bisher umgesetzten Maßnahmen und eine Skizze des geplanten weiteren Vorgehens.

Wird das Konzept ausgewählt, ist eine auf max. drei Jahre angelegte Unterstützung in Höhe von 20.000 Euro p. a. vorgesehen. Über die laufende Umsetzung ist in geeigneter Form zu informieren. Die Konzeptförderung schließt mit einem Abschlussbericht, der unaufgefordert vorzulegen ist.
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2026.
Die Bewerbungsunterlagen sind digital beim Postfach: kulturelle-bildung@mkw.nrw.de einzureichen.


3. Sonderzulage „Ganztag“

Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs eines Ganztagsplatzes für Grundschulkinder ab 2026 bietet die große Chance, Angebote Kultureller Bildung nachhaltig im Ganztag zu verankern (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG vom 2. Oktober 2021). Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden.

Für einen gelungenen Ganztag müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zusammenbringen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Kommunen zu, die mit ihrer zentralen Steuerungsfunktion die Gestaltung des Ganztags mit verantworten.

Die Landesregierung unterstützt daher im Rahmen der beiden Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ und der Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte" mit einer Sonderzulage in Höhe von 15.000 € p.a. den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Integration der kulturellen Bildung in den Ganztag arbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext unter https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst ... le-bildung.