Ganztag verlässlich finanzieren

Link kopieren

Das Präsidium bekräftigt die Forderung nach einer landesgesetzlichen Umsetzung des bundesgesetzlich geregelten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich.

Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, den Kostenanteil des Landes an den Betriebskosten der offenen Ganztagsschule zu erhöhen. Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, die Mittel des Bundes für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen jedenfalls hälftig an die Kommunen weiterzuleiten.

Das Präsidium begrüßt die Initiative der regierungstragenden Fraktionen, Schließzeiten der offenen Ganztagsschulen in den Ferienzeiten zu ermöglichen. Gleichzeitig fordert das Präsidium die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen auf, die beabsichtigte Wochenzahl der ermöglichten Schließzeiten nicht in Bezug auf das Schuljahr, sondern vielmehr dem Wortlaut des § 24 SGB VIII ab dem 1. August 2026 folgend zu definieren.

Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, insbesondere im Bereich der Förderschulen die Gewährleistung von Betreuung nicht zusätzlich auf die Kommunen abzuwälzen. Hierbei sind die Reduktion von Unterrichtszeiten ebenso durch das Land aufzufangen, wie die beabsichtigte Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen nicht zu verwehren ist.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 225. Sitzung am 3. Juli 2026 in Neuss.