Mitteilung
GEMA-Pauschalvertrag zur finanziellen Entlastung von Vereinen
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine oder Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird.
Förderbedingungen
Für die durchgeführten Veranstaltungen darf kein Eintrittsgeld erhoben werden und die Veranstaltungsflächengröße darf maximal 500 m² betragen. Außerdem übernimmt Nordrhein-Westfalen die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist.
Anmeldung zur Förderung
Die Veranstaltung wird bei der GEMA im Onlineportal angemeldet. Anschließend prüft die GEMA, ob die Voraussetzungen zur Kostenübernahme vorliegen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt das Land die GEMA Vergütung für den Verein.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 01.07.2026.
Weitere Informationen:
- Pressemittelung des MHKBD: https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien ... westfalen
- Anhang