Pressemitteilung
Gute Bildung in NRW benötigt verlässlichen Rahmen für die Kommunen
Hohe Anstrengungen bei Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag
„Die Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung für gute Bildungsangebote und haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umsetzen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass Land und Bund die Städte und Gemeinden dauerhaft mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten und damit verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“, erklärte Tobias Stockhoff, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Dorsten, im Anschluss an die Sitzung.
So bekräftigte das Präsidium zum einen die Forderung nach einer landesgesetzlichen Umsetzung des vom Bund beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich. Zum anderen begrüßte es die Bereitschaft von insgesamt 16 Kommunen, die offene Frage gerichtlich klären zu lassen, ob den Kommunen die Aufgabe zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs überhaupt korrekt übertragen wurde.
„Bund und Länder haben einen Rechtsanspruch beschlossen und die Kommunen müssen dann vor Ort alles weitere organisieren. Dafür brauchen wir allerdings eine klare und rechtssichere Aufgabenverteilung und vor allem die finanziellen Mittel. Auch bildungspolitische Ziele, die wir ausdrücklich befürworten, dürfen nicht zu Lasten der kommunalen Ebene finanziert werden“, erläuterte Stockhoff dazu. Das Präsidium forderte deshalb die Landesregierung dazu auf, ihren Anteil an den laufenden Betriebskosten der offenen Ganztagsschulen deutlich zu erhöhen. Zudem müsse das Land die vom Bund für den Betrieb der Ganztagsangebote bereitgestellten Mittel mindestens zur Hälfte an die Kommunen weiterleiten.
Herausforderungen der Kommunen bei ABC-Klassen berücksichtigen
Das Präsidium begrüßte grundsätzlich das Vorhaben der Landesregierung, die Sprachkompetenzen von Kindern frühzeitig zu stärken. Gleichzeitig sehen die Kommunen bei der Ausgestaltung der sogenannten ABC-Klassen noch Nachbesserungsbedarf. Dies betreffe insbesondere noch Klarstellungen bei der Refinanzierung, die Organisation vor Ort, beispielsweise beim Transport und den Raumkapazitäten sowie die derzeit vorgesehenen Regelungen zum Ausgleich von Beförderungskosten. „Wir sehen hier die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung, wenn es darum geht, den Städten und Gemeinden entstehende Belastungen auszugleichen. Unserer Ansicht nach bildet die vorliegende Kostenabschätzung den tatsächlichen Aufwand der Kommunen nicht korrekt und vollständig ab. Insbesondere der Verwaltungsaufwand, zusätzliche Investitionen und die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums müssen deutlich stärker berücksichtigt werden. Grundsätzlich setzen wir hier auf die Zusage unseres Ministerpräsidenten, dass die Städte und Gemeinden durch die ABC-Klassen finanziell nicht zusätzlich belastet werden“, betonte Stockhoff.
„Das Land und die Kommunen sind sich uneingeschränkt einig darin, dass eine gute Bildung für die Zukunft unseres Staates essenziell ist. Unsere Bildungslandschaft zu verbessern heißt aber gleichzeitig auch, den Städten und Gemeinden Mittel und Handlungsspielräume zu geben, die dafür vor Ort notwendig sind. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Ministerin Dorothee Feller mit unserem Präsidium den Austausch gesucht hat. Auch in Zukunft werden wir in diesen Fragen konstruktiv-kritisch an Gesprächen teilnehmen, um eine gute Lösung zu finden“, erklärte Stockhoff abschließend.
